Spezialanforderung an Fensterdichtigkeit

Juli 2023 - An der TU Dresden wurden Musterfenster auf ihre Dichtheit überprüft.

Um Gefahren für Umwelt, Menschen und Tiere auszuschließen, hat die TU Dresden jetzt eine besondere Dichtigkeitsmessung an einem Musterfenster durchgeführt. Konkret geht es um ein aktuelles Laborprojekt der BW-Architekten. Dort soll später in stabilen Unterdruckverhältnissen nach den Anforderungen der Sicherheitsstufe S3 GenTG an Bakterien geforscht werden.

Normale Fenster müssen nach dem Gebäude Energie Gesetz und DIN 4108-7  „luftdicht“ ausgeführt werden. Die Luftdichtheit der Fenster wird nach der DIN 12207 geprüft und bewertet. Fenster in niedrigen Gebäuden müssen niedrigere Werte zur Luftdichtheit erfüllen als Hochhäuser, Häuser an der Küste oder auf Bergen, weil hier der Winddruck und Windsog wesentlich niedriger ist.

Im konkreten Fall der TU-Untersuchung werden die wesentlich höheren Anforderungen der sogenannten „Gasdichtheit“ gestellt, um die geforderte Unterdruckhaltung auch bei äußeren Einflüssen auf die Fassade zu gewährleisten.

Die zulässige Leckagerate der gasdichten Fenster liegt ca. bei einem Zehntel der normalen, luftdichten Fenster.

Dichtheitsprüfung eines Musterfensters mit NebelDichtheitsprüfung eines Musterfensters mit einem Glasreiniger
Dichtheitsprüfung eines Musterfensters mit Nebel
Dichtheitsprüfung eines Musterfensters mit einem Glasreiniger